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Für Hort und Ganztag

Ausflug mit dem Hort planen: was in Berlin gilt

Christine Möllers · Gründerin von PLURI Edutainment
29. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Im Hort heißt der Ausflug auch rechtlich Ausflug. Er gehört in Berlin zur ergänzenden Förderung und Betreuung, kurz eFöB, und hat eigene Regeln, die sich vom Wandertag der Klasse unterscheiden. Hier steht, was die Vorschriften sagen, wer zahlt und was in die Planung gehört.

Eine Kindergruppe mit Tablet unterwegs im Böhmischen Dorf in Rixdorf
Bildhinweis: Mit KI erstellt

Was ein Hort-Ausflug ist

Die Ausführungsvorschriften über Veranstaltungen der Schule ordnen Ausflüge der außerunterrichtlichen oder der ergänzenden Förderung und Betreuung zu. Sie finden in der Regel stundenweise statt, die Teilnahme ist freiwillig, und sie dürfen auch in den Ferien stattfinden. Damit unterscheidet sich der Hort-Ausflug vom Wandertag und von der Exkursion, bei denen Teilnahmepflicht besteht.

Wer leitet und wer beaufsichtigt

Leitung und Aufsicht liegen bei einer sozialpädagogischen Fachkraft. Weitere pädagogische Fachkräfte der Schule können dazukommen, andere geeignete Personen nur im Auftrag der Schulleitung.

Die Ausführungsvorschriften zur Aufsicht zählen die ergänzende Förderung und Betreuung zu den schulischen Veranstaltungen, ihre Regeln gelten also auch im Hort. Eine feste Zahl an Begleitpersonen nennen sie nicht: Wie viele es braucht, hängt von Alter, Reife und Größe der Gruppe und vom Vorhaben ab. Der Grundsatz ist eine aktive Aufsicht, bei der sich die Kinder beaufsichtigt fühlen, auch wenn nicht jedes Kind ständig im Blick ist. Für Baden, Radtouren und andere riskantere Aktivitäten verlangt die Vorschrift in der Regel mindestens zwei Aufsichtspersonen pro Gruppe.

Einverständnis der Eltern

Weil die Teilnahme freiwillig ist, lohnt sich eine Elterninformation mit Rückmeldung. Für Wege außerhalb des Schulgeländes ohne Begleitung ist die Vorschrift deutlich: In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 brauchen die Kinder dafür die schriftliche Zustimmung der Eltern, ab Jahrgangsstufe 4 entscheidet die Schule im Einzelfall. Fotos und Videos der Kinder brauchen ebenfalls die Einwilligung der Eltern, eine Veröffentlichung eine eigene.

Wer zahlt

Die Kosten eintägiger Veranstaltungen tragen die Erziehungsberechtigten, die Vorschrift verweist dabei auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Dass das auch für den Hort gilt, hat der Senat 2023 auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt: Darunter fallen Veranstaltungen der Schule und der ergänzenden Förderung und Betreuung, auch in den Ferien. Familien mit berlinpass-BuT zahlen den Ausflug also nicht selbst; bei eintägigen Ausflügen legen sie den berlinpass-BuT in der Schule vor. Wie die Abrechnung genau läuft, steht in unserem Artikel zum Bildungspaket. Ob es für Ausflüge zusätzlich ein Budget gibt, klären Sie am besten mit Ihrem Träger oder der Schulleitung.

Ausflüge in den Ferien

In den Ferien ist im Hort Zeit für längere Ausflüge. Die nächsten Berliner Schulferien sind die Winterferien vom 1. bis 6. Februar 2027 und die Osterferien vom 22. März bis 2. April 2027. Im Februar wird es früh dunkel, ein Start am Vormittag gibt genug Luft.

Was in die Planung gehört

In die Elterninformation gehören Treffpunkt und Zeiten, Verpflegung, wetterfeste Kleidung und was die Kinder dabeihaben sollen. Für den Tag selbst hilft eine Liste, wer in welcher Kleingruppe ist, und die Notfallnummern bei jeder Fachkraft. Die Strecke prüfen Sie am besten einmal vorher: Wo sind Pausenplätze, wo Toiletten, wo wird es eng an einer Straße?

Als Ziel für einen Hort-Ausflug: Localnauts ist eine GPS-Schnitzeljagd für Kinder von 8 bis 12 durch das Böhmische Dorf in Rixdorf. Die Kinder spielen in Teams aus 3 bis 5, ein Gerät pro Team, und alle Teams können gleichzeitig starten. Ob die Teams allein laufen, entscheidet die Schule nach ihren Aufsichtsregeln und mit Einverständnis der Eltern. Die Strecke führt über Kopfsteinpflaster und ist für Rollstühle nicht geeignet.

Für Schulen und Gruppen →
Localnauts – Das Rixdorf Kiez-Abenteuer.

Die interaktive GPS-Schnitzeljagd für Familien – jetzt spielbar in Berlin-Rixdorf.

Häufige Fragen

Ist die Teilnahme an einem Hort-Ausflug Pflicht?

Nein. Ausflüge im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung sind freiwillig. Sie dürfen auch in den Ferien stattfinden.

Wer leitet einen Ausflug im Hort?

Eine sozialpädagogische Fachkraft. Sie hat Leitung und Aufsicht; weitere pädagogische Fachkräfte der Schule können hinzukommen, andere geeignete Personen nur im Auftrag der Schulleitung.

Wie viele Kinder darf eine Fachkraft bei einem Ausflug betreuen?

Eine feste Zahl nennt die Vorschrift zur Aufsicht nicht. Sie richtet sich nach Alter, Reife und Größe der Gruppe und nach dem Vorhaben. Für Baden, Radtouren und andere riskantere Aktivitäten sind in der Regel mindestens zwei Aufsichtspersonen pro Gruppe vorgesehen.

Zahlt das Bildungspaket auch Ausflüge im Hort?

Ja. Der Senat hat 2023 bestätigt, dass Veranstaltungen der ergänzenden Förderung und Betreuung darunter fallen. Bei eintägigen Ausflügen legen die Familien den berlinpass-BuT in der Schule vor.

Brauchen wir eine Einverständniserklärung der Eltern?

Für Wege ohne Begleitung in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 ja, schriftlich. Ab Jahrgangsstufe 4 entscheidet die Schule im Einzelfall. Für Fotos und Videos der Kinder braucht es ebenfalls die Einwilligung der Eltern.

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